Textarchiv Evangelische Fernbibliothek / Rätoromanische Übersetzung dieses Textes
Rolf Ch. Strasser © 1995

Setzen wir uns ins Mittelalter, in eine Zeit zurück, in welcher
es
bei uns eine Volksbildung praktisch nicht gab. Die allermeisten
Menschen
waren aufgrund ihrer Armut täglich mit dem Überleben
beschäftigt.
In jener Zeit kam es zu einer beispiellosen Verfolgung von Menschen,
vor
allem von Frauen. Die Hexenverfolgung fand, um genau zu sein, nicht nur
im
sogenannt finsteren Mittelalter, sondern in erster Linie nachher statt
- zur
Zeit nach der Reformation, auch Gegenreformation genannt. Es war auch
die
Phase der Wissenschaftsrevolution. Diese kam aber zu spät und
konnte
den Hexenwahn nicht mehr aufhalten. Die Hexenverfolgungen fanden nicht
nur
in katholischen Gegenden statt, sondern hatten auch in protestantischen
Gebieten
zu gewissen Zeiten ihre Hochblüte. Einige Tatsachen über den
Hexenwahn
sind noch wenig bekannt oder überraschend. Deshalb sollen sie hier
aufgegriffen
werden.
Als Einstieg müssen wir die Frage klären, worum es bei der
Hexenverfolgung
überhaupt geht. Das Prinzip ist ganz einfach: Frauen wurden
beschuldigt,
mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Als Folge davon wurden sie gefoltert
und
hingerichtet. Aufgrund der zeitgenössischen Dokumente müssen
wir
davon ausgehen, dass praktisch alle Hingerichteten unschuldige Opfer
einer hysterischen Volksbewegung wurden. Neudeutsch würde man
heute wohl von
Mobbing sprechen. Opfer dieses Mobbings wurden mehrere zehntausend
Personen,
vor allem Frauen, teilweise Kinder und später auch Männer,
zuerst
Leute aus dem unteren, später auch aus dem höheren Stand.
Auffallend
ist, dass ungefähr die Hälfte aller weltweiten
Hexen-Hinrichtungen
im deutschsprachigen Europa stattfanden. Angefangen hat der Hexenwahn
allerdings
in Frankreich. Es sei in diesem Zusammenhang an den Prozess der Jeanne
d'Arc,
der 1920 von der katholischen Kirche heiliggesprochenen Jungfrau von
Orléans
erinnert. Sie wurde 1431, erst 20jährig, als Ketzerin verbrannt.
Das
Ende des Hexenwahns scheint vor allem in der Schweiz zu liegen.
Vom zeitlichen Gesichtspunkt gesehen liegt die Spitze der Verfolgung
ums
Jahr 1700. Vereinzelte Prozesse aufgrund von Anklagen wegen Zauberei
gab
es zwar schon um 1000, und vereinzelt auch noch bis etwa 1900. Als
letzte
hingerichtete Hexe in der Schweiz wurde der Fall der Anna Göldi
bekannt.
Die Dienstmagd wurde in Glarus Ende 1782 mit dem Schwert hingerichtet,
also
nur wenige Jahre vor Ausbruch der Französischen Revolution. Diese
sollte
durch ihre Auswirkung die alte Ordnung in Europa wegfegen.
Während allen Phasen des Hexenwahns wurde das Verfolgen
unschuldiger
Menschen teilweise heftig kritisiert. In einzelnen Gebieten Europas gab
es
deshalb überhaupt keine Hexenverfolgung oder höchstens
vereinzelte
Verhöre ohne Folterungen, nach denen man die Angeklagten wieder
freiliess
- mangels Beweisen. Hier stossen wir bereits auf das Kernproblem der
Hexenverfolgung. Zaubereisünden lassen sich nicht beweisen, weil
ihre Auswirkungen das
Nachvollziehbare und damit Beweisbare überschreiten. Dass es heute
noch
Zauberei durch Schwarze Magie gibt, welche Menschen objektiven Schaden
zufügt,
daran würden heutzutage ohnehin die meisten Zeitgenossen nicht
mehr
glauben. Aus der Bibel wie aus der Überlieferung von
Naturvölkern
wissen wir jedoch, dass es durchaus gewisse magische Praktiken gibt,
welche
Menschen wirklichen Schaden zufügen können. Da sich solche
Vorkommnisse
aber nicht beweisen lassen, ist es nicht möglich, sie durch
weltliche
oder kirchliche Gerichte beurteilen zu wollen. Gewisse Dinge werden
eben
erst am Jüngsten Tag ins richtige Licht gerückt werden. Von
einer
solchen Perspektive des Jüngsten Tages wichen zur Zeit der
Hexenverfolgung
kirchliche wie staatliche Obrigkeiten ab. Sie stützten sich dabei
auf
das Bibelwort, dass man die Zaubereisünde nicht dulden solle und
gingen
dagegen an. Allerdings - und hier liegt der Kernpunkt - nicht mit
geistlichen,
sondern unangebrachterweise mit weltlichen Waffen. Die Folge davon war
eine
Katastrophe, die uns heute noch erschüttert und bei der das
Christliche
im ursprünglichen Sinne vollends auf der Strecke blieb. Eine
Spätfolge
davon ist das Misstrauen oder sogar die Abscheu, welches man der
Institution Kirche in weiten Bevölkerungskreisen noch heute
entgegenbringt, wenn
die Rede auf die Hexenverfolgung oder auch die Kreuzzüge
fällt.
Die Massenhysterie gegen Frauen in früheren Jahrhunderten hatte
ihren
Ursprung zu einem grossen Teil in den heidnischen Götter- und
Dämonenvorstellungen.
Diese lebten in den Köpfen der Menschen fort, auch lange nachdem
Europa
christianisiert war, und teilweise sind solche Vorstellungen heute noch
vorhanden.
Die Christianisierung Europas brachte es zwar mit sich, dass viele
Menschen
Christen wurden, so wie auch viele andere über den Status der
getauften
Heiden nicht hinweg kamen und es eigentlich auch gar nicht so recht
wollten.
Das Christentum war die offiziell erwartete Denk- und Lebensweise,
sodass
sich viele mehr nur äusserlich anpassten und der christliche
Glaube
immer in einem Wettlauf mit den animistischen Vorstellungen stand. Da
war zum Beispiel die Vorstellung, dass Geister an den Zäunen
hausten und
die Menschen bedrohen würden. Genau von dieser Vorstellung stammt
das
Wort Hexe. Der Begriff geht zurück auf das alt-nordische Wort
für
Zaunsitzerin, hagazussa. Jedenfalls begann sich mit der
Christianisierung
die Vorstellung des Teufels mit derjenigen von Hexen, Dämonen und
Unholden
zu vermischen. Man spricht in der Fachwelt auch von der
Christianisierung
des antiken, keltischen, germanischen und slawischen
Dämonenglaubens.
Teilweise wurden gewisse Formen der Magie bewusst von der
frühmittelalterlichen
Kirche übernommen, damit die heidnische Bevölkerung das
Christentum
leichter annahm. Jedenfalls wurden der Teufel, aber auch die Hexen von
der
christianisierten Bevölkerung verantwortlich gemacht für
schlechtes
Wetter, Missernte, Fehlgeburten, die Pest und so weiter. In Zeiten der
Missernte
und der damit verbundenen sozialen Folgeschäden waren solche
Vorstellungen
noch höher im Kurs. Und in der Tat war der soziale Niedergang
breiter
Bevölkerungskreise ein wesentlicher Nährboden für das
Aufkommen
des Hexenwahns. Zudem gab es tatsächlich vereinzelte und
verborgene
Wahrsager, Volksmagier und auch - meist sehr kleine - Gruppen, welche
den
christlichen Glauben verhöhnten - teilweise aus reiner Prahlerei,
teilweise auch als Satanskulte, welche mit umgekehrten Kreuz ihre
Schwarzen Messen
zelebrierten. In jener Zeit, da es praktisch noch keine Zeitungen gab,
waren
die Gerüchte das hauptsächlichste Massenmedium. Man kann sich
ausmalen,
wieviel Dichtung und wie wenig Wahrheit damit weitergegeben wurde.
Jedenfalls
erschien die Gefahr von seiten der Hexen und Zauberer um ein X-faches
grösser,
als sie es in der Wirklichkeit je war.
Bereits im Jahr 1090 gab es in Freising einen Fall, bei dem drei
sogenannte
Wettermacherinnen am Isarstand verbrannt wurden - übrigens damals
gegen
den Willen der Kirche. Der Fall fand auf dem Hintergrund der
umstrittenen
Besetzung des Bischofssitzes statt. Dies brachte eine grosse
Verunsicherung
mit sich und verursachte die Suche nach irgendwelchen
Sündenböken.
In Freising wurde vorweggenommen, was ein halbes Jahrtausend
später bei
den Hexenprozessen der Fall war. Der blosse Verdacht auf Zauberei
genügte,
um unschuldige Frauen zu foltern und damit ein Geständnis zu
erpressen.
Die Frauen gaben unter der Folter alles mögliche zu, um den
Schmerzen
zu entgehen. Das Geständnis war für ein rechtsgültiges
Urteil
notwendig, Indizienprozesse wie heute kannte man damals noch nicht.
Im frühen Mittelalter war die Todesstrafe für Zaubereisünden noch nicht vorgesehen, deshalb wandte sich die Kirche gegen die Hinrichtung der drei Freisinger Frauen. Bekämpft wurden Zauberei und Ketzerei bis zum 11. Jahrhundert in der Hauptsache mit Kirchenbussen. Die Kirche
schwankte lange zwischen einer Überschätzung und einer
Geringschätzung
teuflischer und zauberischer Einflussnahme. Vor allem in der Literatur
der
organisierten Ketzerverfolgung, der Inquisition, begann man aber
später
die Existenz des Hexenfluges als wirkliches Ereignis zu verstehen.
Unter
Hexenflug verstand man den Ritt der Hexen auf einem Besen durch die
Luft.
In aufgeklärteren Zeiten verlagerte sich diese Vorstellung von der
theologischen
in die Märchenliteratur, wo sie heute noch anzutreffen ist.
Die Literatur der Inquisition wurde auch immer wieder von anderen
zur
Legitimierung der Hexenverfolgung herangezogen, so auch das damals
bekannte
und weit verbreitete Buch namens Hexenhammer aus der Feder des
Inquisitors
Heinrich Cramer von 1487. Zur eigentlichen Waffe der Kirche gegen die
Zauberei erwuchs seit dem 13. Jahrhundert das kirchliche
Inquisitionsverfahren. In
der Inquisition führte die gleiche Instanz, welche Anklage erhob,
auch
die Untersuchung und fällt die Urteile. Das wäre in der
heutigen
Rechtspflege undenkbar. Erst mit diesem Verfahren häuften sich
damals
die Hinrichtungen von sogenannten Hexen und anderen Ketzern. Zur
gleichen
Zeit liess man in Spanien und Frankreich die Folterung von
Verdächtigten
zu, wenn es um Kapitalverbrechen ging. Auch in Deutschland begann man
etwa
seit dem 14. Jahrhundert die Folter auch im weltlichen Strafprozess
anzuwenden.
So sehr man auf kirchlicher Seite um die Existenz von
Zaubereisünden
wusste, so gab es auf der staatlichen Seite zu Beginn des 15.
Jahrhunderts
noch kein Hexerei-Delikt. Der Begriff der Hexerei soll zum ersten Mal
in
einem Strafprozess vor dem weltlichen Gericht der Stadt Luzern 1419
aufgetaucht
sein, also schon rund einhundert Jahre vor der Reformation. Der Begriff
der Hexe wurde, so vermuten andere Experten, erst am Konzil von Basel,
also zwanzig
Jahre nach dem Luzerner Fall erfunden. Nach dieser Ansicht sei der
Begriff
der Hexe vom Konzil neu aufgegriffen und mit alten, angstbesetzten
Inhalten
gefüllt worden. Es könnte also durchaus sein, dass die
gedankliche Verbindung zwischen dem Wort Hexe zum erwähnten
altnordischen Begriff
hagazussa bewusst von der Inquisition inszeniert wurde, um die
Volksängste
vor Dämonen gegen die angeblichen Hexen zu schüren. Bereits
zeitgenössische
Darstellungen kritisierten, dass die Hexen nicht wirklich existierten,
sondern
lediglich eine ideologische Einbildung der Inquisitoren seien. Die
Inquisitoren gehörten auch zu den Wenigen, welche relativ gut
gebildet waren, und
zu einer gezielten Manipulation der Sprache überhaupt fähig.
Nach der Kirchenspaltung durch die Reformation brachen die kirchlichen Inquisitionsgerichte zusammen. In der Folge wurden Zaubereiprozesse nur noch vor weltlichen Gerichten behandelt.
Der Begriff der Hexerei, genau so wie ihn die Inquisition mit Inhalt
füllte,
wurde zwar vor den weltlichen Gerichten vorerst nicht anerkannt. Gerade
deshalb
war es nicht voraussehbar, dass ein weit verbreiter Hexenwahn je
ausbrechen
würde. Es kam aber so, dass die weltliche Strafprozessordnung in
jener
Zeit die Folter institutionalisierte. Diese war zu Beginn gegen
Attentäter
und Königsmörder gerichtet. Jedenfalls wurden durch die
Folter
der Willkür grössere Tore geöffnet, als es die
kirchliche
Inquisition alleine je zustande gebracht hätte. Trotzdem vollzog
die
Inquisition selber auch die Folter, um Geständnisse zu erpressen.
War
ein solches vorhanden, mussten die kirchlichen Inquisitoren den
Angeklagten
an das weltliche Gericht übergeben.
Betrachten wir das Prozessverfahren gegen Personen, die der Hexerei
beschuldigt
wurden, näher: Der Ankläger ist in der stärkeren
Position.
Er kann jemanden aufgrund von Aussagen irgendwelcher Leute anklagen,
gleich
ob und wie glaubwürdig diese sind. Man geht davon aus, dass der
Ankläger
aus Sorge gegenüber dem Staat oder dem rechten Glauben handle und
deshalb müsse er seine Anklage nicht beweisen.
Ungeschützt war hingegen der Angeklagte; und sein Verteidiger
kommt
gegen die Behandlung des Falles meist nicht an. Die Unschuldsvermutung
kannte
man damals nicht. Um mit der Folter des Angeklagten die Wahrheit zu
ermitteln,
genügte ein blosser Verdacht des Richters. Dem Richter war es
freigestellt,
dem Gefolterten sein Leben für ein Geständnis zu versprechen,
es dann aber nicht zu halten, sondern im Gegenteil die Todesstrafe zu
beschliessen.
Denn die Todesstrafe konnte nur verhängt werden, wenn ein
Geständnis
vorlag. Die Folter wurde deshalb solange angewandt, bis
Geständnisse
vorlagen, auch von Unschuldigen.
Damit eine Frau der Hexerei angeklagt wurde, genügte die
Beschuldigung
von irgend jemandem, zum Beispiel, dass die betreffene Frau einen
schlechten
Ruf habe. Von daher wird es nachvollziehbar, dass die ersten als Hexe
verurteilten
Frauen dem Bild der modernen Märchenhexe durchaus ein wenig
entsprachen.
Es handelte sich oft um ältere, zurückgezogene, teilweise
auch behinderte
Frauen, die infolge ihrer Zurückgezogenheit den
Verdächtigungen
der dörflichen Gemeinschaft schutzlos ausgeliefert waren.
In den meisten Fällen war die Folge einer solchen Verleumdung
die
Folter und der Tod. Wurde in den seltenen Fällen jemand mangels
genauer
Anklage oder fehlendem Geständnis wieder freigelassen, so ging die
Rede
schnell um, dass diese bestimmte Frau vor den Richter musste. So wurde
der
Ruf schnell und endgültig beschmutzt, was Grund war für eine
neuerliche Verhaftung, Folterung und schliesslich Hinrichtung. Das
vorurteilsbehaftete
Verleumden wurde insbesondere gefördert durch amtliche
Anweisungen,
welche Handlungen als Aberglauben, Zauberei oder Hexerei anzusehen
seien.
In einer bayrischen Anweisung Maximilian I. wurden auch gängige
Bräuche
der Volksmedizin auf den Index gesetzt und damit verboten. Dazu
gehörte
auch das Baden am Weihnachtsabend gegen Fieber und Zahnschmerzen.
Für
die eigentlichen Sünden gegen den christlichen Glauben wurde das
Strafmass
wie folgt festgesetzt:
- wer den Teufel direkt anruft und anbetet, wird lebendig verbrannt,
- wer den Teufel indirekt anruft, wird vor der Verbrennung enthauptet,
- wer mit dem Teufel einen Pakt hat, landet auf dem Scheiterhaufen und
das
Vermögen wird eingezogen.
- bei Schadenzauber wird die Verurteilte vor dem Verbrennen mit
glühenden
Zangen gezwickt.
In Spezialinstruktionen forderte Maximilian zudem, dass alle
Amtsuntertanen
verpflichtet werden, jeden Verdacht auf Hexerei zu melden. Diese
Bestimmung
zählt zu den unheilvollsten Verlautbarungen in der Geschichte des
Hexenwahns.
Denn dadurch wurde man verpflichtet, schon beim geringsten Verdacht
jemanden anzuklagen. Es führte sogar soweit, dass Angeklagte unter
der Folter
ihrerseits irgendwelche Leute der Hexerei beschuldigten, um den
Schmerzen
zu entgehen.
So wird nachvollziehbar, dass mit der zunehmenden Verfolgung auch
hochgestellte
Persönlichkeiten auf dem Scheiterhaufen endeten. Die Vorschriften
Maximilians
mussten jeweils zu Weihnachten und Pfingsten von den Kanzeln verlesen
werden.
Die Hysterie wurde damit nicht besänftigt, sondern im Gegenteil
geradezu
angestachelt.
Wo der Teufelskreis zwischen Verhaftung, Verhör, Folter,
Denunzierung
und weiterer Verhaftung begonnen hatte, hörte er nicht so schnell
auf.
Die Hysterie ging so weit, dass sich Richter teilweise weigerten, mit
den
vermeintlichen Hexen überhaupt zu reden oder für die Dauer
der
Untersuchung im gleichen Haus zu wohnen. Man hätte sie später
bezichtigen können, sie seien selber verhext.
Die Gegner der Hexenverfolgung hatten unterschiedliche
Hintergründe.
Die einen waren Ärzte, Juristen, Gelehrte anderer Art oder auch
Seelsorger.
Zu letzteren zählte auch der Jesuitenpater Friedrich von Spee: Er
begleitete
während den Prozessen die Hexen seelsorgerlich und wurde so zu
einem überzeugten Gegner der Verfolgung. Seine Erkenntnisse hatte
er in einem
Buch zusammengefasst und 1631 veröffentlicht, aus
Sicherheitsgründen
allerdings nicht unter eigenem Namen und ohne Genehmigung seiner
Ordensoberen.
Dies wäre auch schwierig gewesen, fand man doch auch viele
Jesuiten
auf Seiten der Befürworter einer Hexenverfolgung. Spees Buch, es
trug
den Namen Cautio Criminalis, deckte die Zustände mit
scharfsinniger
Logik schonungslos auf und nahm auch gegenüber den Geistlichen und
seinen
Jesuiten-Brüdern kein Blatt vor den Mund. Da Spee in seinem
persönlichen
Umfeld, er war Lehrer der Moraltheologie, offen über sein Anliegen
sprach,
war bald bekannt, wer die Cautio Criminalis geschrieben hatte. Die
Empörung
über Spee klang dann aber ab, als durch den Schwedeneinfall unter
Gustav Adolf andere Probleme anstanden. Trotzdem wurde Spee von
Köln nach Trier
versetzt. Vier Jahre nach der Veröffentlichung seines Buch starb
er.
Spee hatte sich bei der Versorgung pestkranker Soldaten angesteckt.
Trotz
aller Anfeindungen blieb er dem Jesuitenorden treu.
Spee wurde einst gefragt, woher er denn schon graues Haar
hätte.
Er antwortete, das komme davon, dass er viele Hexen als Beichtiger zum
Scheiterhaufen
hätte begleiten müssen. Er fügte bei, dass er in keinem
einzigen
Fall davon überzeugt war, die Verurteilte sei der Hexerei wirklich
schuldig.
Viele Angeklagte hätten, nachdem sie Vertrauen gefasst
hätten,
ihm die Unwissenheit oder Bosheit der Richter geklagt oder noch im
Sterben
in den Flammen Gott selber zum Zeugen ihrer Unschuld angerufen. Die
Hexenverfolgung
war allzu oft eine Verfolgung von Christinnen und Christen durch die
Kirche.
Evangelium und christliche Gemeinde einerseits und Dogmatik und Kirche
anderseits
waren nie dasselbe und werden es auch nie sein.
Das Ende der Hexenprozesse brachte erst der Sieg der
Aufklärung,
welche nicht mehr die Kirche, sondern die Vernunft in den Mittelpunkt
rückte.
Die letzte Hexe wurde in der Schweiz 1782 hingerichtet, wie eingangs
schon
erwähnt. Elf Jahre später kam es in Posen, noch unter
polnischer
Hoheit, zur Verbrennung zweier Frauen. Sie wurden zum Tod verurteilt,
weil
sie rot entzündete Augen gehabt hätten und das Vieh ihres
Nachbarn dauernd krank gewesen sei. Dies zog man als Beweis heran, dass
die Frauen
Hexen gewesen seien. Die Fälle von Glarus und Posen sind die
beiden
letzten bekannten Hexenprozesse mit anschliessender Hinrichtung. Der
Hexenwahn
war zwar nicht sofort besiegt, vielmehr lebte er im Aberglauben weiter.
Die Hexenprozesse verschwanden - wie erwähnt -aufgrund der Aufklärung. Die Aufklärung brachte unter anderem eine Humanisierung des Strafrechtes hervor. Dazu gehörte auch die Abschaffung der Folter. Man erkannte, dass sie ein untaugliches Mittel zur Wahrheitsfindung sei. Zudem verlor das Geständnis seine prozessentscheidende Rolle. An seine Stelle setzte man den Zeugen- und Indizienbeweis. Der Sieg der Toleranz wurde auch dadurch mitbegünstigt, dass die konfessionell motivierten Kämpfe in Europa zu Ende gingen. Man fand sich damit ab, dass es in Westeuropa zwei Möglichkeiten des christlichen Glaubens gab, nicht nur die katholische, sondern auch die evangelische. Damit verbunden war die Achtung vor der Religion des anderen, ja der Menschenwürde im allgemeinen. Dass sich der Humanismus durchsetzte, bedeutete Freiheit - Freiheit, wie sie die Menschen zuvor noch nie gekannt hatten. Und damit war auch der christliche Gedanke im ursprünglichen Sinn wieder hergestellt. Denn wo der Geist des Evangeliums ist, da ist auch der Geist der Freiheit.
Es werden nicht alle, die zu mir sagen
«Herr, Herr!», in das Himmelreich kommen, sondern nur
diejenigen, welche den Willen meines
Vaters im Himmel tun.
Jesus Christus zu seinen Schülern
(Matthäus-Evangelium
7, 21)