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Evangelisch-Soziale Parteigruppe © 1993-2004
Schlussredaktion: Rolf Strasser
Christliche Prägung der amerikanischen Gesellschaft
Trotzdem ist einiges an christlichem Gedankengut, wenngleich nicht in reiner Form, in Recht und Gesetz der USA hängen geblieben. Heute fordern konservativ-protestantische Fundamentalisten, alleine die christliche Auslegung der Verfassung sei die richtige Art der Auslegung, womit sie eigentlich die fundamentalistische Auslegung dieses Rechts meinen. Demzufolge seien auch die Gerichtsentscheide über Abtreibung und die Abschaffung des Schulgebets nichtig. Natürlich ist diese Ansicht an den Haaren herbei gezogen. Der Geist der Verfassung war nie nur christlich, sondern auch humanistisch (im Sinne dessen, dass der Mensch und nicht Gott das Zentrum sei), und zwar nicht nur da, wo humanistische und christliche Gedanken gemeinsame Berührungsflächen aufweisen. Hier, ganz willkürlich ausgewählt, trotzdem zwei Beispiele, wie christliches, vor allem protestantisches Gedankengut die amerikanische Gesellschaft durch das Recht beeinflusst hat:In allen Staaten der Union war die Polygamie verboten. Gerade aus dieser Regelung ergab sich ein religiöser Konflikt. So reichten die unteren, von Mormonen besetzten Gerichte von Utah in den siebziger Jahren des 19. Jahrhunderts eine Petition an den USKongress ein, das Gesetz von 1855/62 gegen die Polygamie sei aufzuheben. Die Richter argumentierten, sie könnten diese Regelung in ihrem Gebiet nicht durchsetzen. Da die UnionsVerfassung jede Einmischung der Behörden in religiöse Angelegenheiten verbiete, sei das Volk von Utah berechtigt, die Polygamie als Teil ihres Glaubens zu praktizieren, zudem verdränge die Polygamie die Prostitution. Die Union hingegen beschloss durch den Supreme Court 1879, eine rechte Ehe könne natürlicherweise nur als Zweierschaft ausgestaltet werden. Die Union sandte darauf hin Truppen nach Utah, auch christliche Prediger begannen dort zu wirken. Die Unionsgerichte in Utah, welche nicht von Mormonen besetzt waren, verweigerten diesen fortan die Naturalisierung, es sei denn, sie hätten der Polygamie abgeschwört. Die Union hatte grossen wirtschaftlichen Einfluss in Utah, vor allem durch die Pacific Railway, so dass sich die Mormonen allmählich mit den Vorschriften der Union zu arrangieren begannen. Trotzdem dauerte es aber noch bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, bis die Mormonenkirche die Polygamie endgültig abschaffte. Erst danach trat Utah 1896 als eigener und 45. Staat den USA offiziell bei.
Das zweite Beispiel: In Massachusetts waren
noch bis ins 19. Jahrhundert keine Atheisten als Zeugen zu den
Gerichten zugelassen. Auf die Anfrage, ob dies nicht ein Verstoss
gegen die Religionsfreiheit sei, argumentierte die
Gerichtsbarkeit, ein Atheist könne sich darauf nicht berufen, da
er gar keine Religion besitze. Dass die Religionsfreiheit auch
die Freiheit vor jeglicher Religion bedeuten muss und die
Religionsfreiheit eingebettet ist in eine viel umfassendere
Weltanschauungsfreiheit, gehörte dort und damals noch nicht zur
gängigen Überzeugung. Später wurden Atheisten vor
Gericht
zugelassen, die Geschworenen jedoch vom Gericht darauf aufmerksam
gemacht, dass der Zeuge bloss ein Atheist und seine Aussage
dementsprechend zu gewichten sei. Die absolute Gleichstellung mit
allen anderen Zeugen kam erst nochmal später zustande.